Ehrenamtliches Engagement

Ehrenamtliches Engagement – was erwartet mich da? Welche Rechte, welche Pflichten habe ich als freiwillige Einsatzkraft im THW?

Hier findest Du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Dienst im THW.

 

Was sind eigentlich die Voraussetzungen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen solltest Du mitbringen:

  • Du bist zwischen 18 und 60 Jahre.
  • Du bist körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  • Dein ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  • Du bist für den Dienst im THW verfügbar.
  • Du bist nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  • Du bekennst Dich sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  • Du bist nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  • Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

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Habe ich Pflichten als THW-Helfer?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:

  • regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • dienstlichen Weisungen nachkommen
  • die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
  • sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
  • jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)

 

Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.

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Gibt es für mich auch persönliche Vorteile?

  • Du lernst dich selbst besser kennen
  • Du erfährst die Bedeutung von Teamwork
  • Du erarbeitest dir berufliche Vorteile
  • Du lernst viele neue Menschen kennen
  • und Du hast auf jedenfall eine Menge Spaß

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Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

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Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – bist Du gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn Du Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. bist, bist Du in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

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Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags wirst Du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Du unterschreibst ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichtest Du dich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

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Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?

Im THW Ortsverband gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Vom Stab über die Öffentlichkeitsarbeit bis hin zum Koch werden immer wieder Menschen gesucht, die das THW unterstützen. Frag einfach im Ortsverband Lippstadt nach, wie Du dich mit deinen Interessen und Fähigkeiten einbringen kannst.

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Noch keine 17?

Aber zwischen 10 und 17 Jahre? Dann bist du bei unserer Jugend genau richtig! Dort werden Kinder und Jugendliche in spielerischer Form an die Technik und Aufgaben des THW herangeführt.

Jugend