Mitmachen

Hilfsbereitschaft, Offenheit, Zusammenhalt – das macht das THW aus.

Das THW bietet die Möglichkeit, anderen Menschen in Notsituationen zu helfen und sich für andere einzusetzen. Die Hilfe an sich kann dabei ganz unterschiedlich aussehen, denn egal ob umgestürzte Bäume, Hochwasser oder Stromausfälle, das THW packt an, räumt weg oder versorgt Menschen mit Trinkwasser und Strom. Die Ehrenamtlichen arbeiten Hand in Hand und können sich aufeinander verlassen.

Für ein ehrenamtliches Engagement im THW gibt es viele Gründe. Für manche ist es eine Herausforderung oder ein einzigartiges Hobby, andere schätzen das persönliche Weiterbildungsangebot. Ganz gleich weshalb es Ehrenamtliche ins THW zieht, eins bleibt: 

Das Gefühl, Gutes geleistet zu haben.

Für ein Engagement im THW sind keine Vorkenntnisse notwendig. Im Ortsverband durchlaufen angehende Einsatzkräfte dafür eine professionelle technische Ausbildung. Die Grundausbildung vermittelt allgemeines Wissen rund um den Zivil- und Katastrophenschutz. Die Teilnehmenden können zertifizierte Lehrgänge absolvieren, die auch abseits des Ehrenamtes für den Beruf nützlich sind. Sie lernen zum Beispiel Einsatzstellen auszuleuchten, einsturzgefährdete Gebäude zu sichern und technische Geräte zu führen.
Die Grundausbildung findet im Ortsverband statt und setzt sich aus verschiedenen Ausbildungsmodulen zusammen – diese finden in der Regel einmal die Woche abends oder am Wochenende statt.

Mitmachen können Kinder ab einen Alter von zehn Jahren über die THW-Jugend. Nach oben gibt es keine Altersgrenze.

(Quelle: www.thw.de)

Unsere Leitsätze

Wir im Technischen Hilfswerk (THW) handeln nach folgenden Leitsätzen:
  1. Wir sind jederzeit bereit, in Deutschland und weltweit zu helfen.
  2. Wir erfüllen unsere Aufgaben zielorientiert und pflichtbewusst.
  3. Wir arbeiten zusammen, planen gemeinsam und entscheiden verantwortungsbewusst.
  4. Wir legen Wert auf Ausbildung und Übungen.
  5. Wir verhalten uns gefahrenbewusst und schützen uns gegenseitig.
  6. Wir respektieren einander und verhalten uns vorbildlich; unsere Führungskräfte haben eine herausgehobene Verantwortung.
  7. Wir kommunizieren gezielt, ehrlich und verständlich.
  8. Wir bekennen uns zur Demokratie und dulden keine Diskriminierung.
  9. Wir setzen uns für die Vielfalt unserer Gesellschaft auch im THW ein.
  10. Wir begeistern junge Menschen für das THW und zur Übernahme von Verantwortung.
  11. Wir setzen uns aktiv für das Kindeswohl ein und schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

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Deine Vorteile

Außerdem bietet dir die Ehrenamtskarte NRW eine Vielzahl von Vergünstigungen bei ihren Partnern in ganz Nordrhein-Westfalen an.

Welche Voraussetzungen es gibt und wo die Ehrenamtskarte beantragt werden kann erfährst du bei der Stadt Lippstadt oder Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen

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Die Grundausbildung

Fundament der THW-Ausbildung ist die Grundausbildung im jeweiligen THW-Ortsverband. Ihr Ziel ist es, ein allgemeines Wissen über den deutschen und europäischen Katastrophenschutz sowie über das THW zu vermitteln. Alle angehenden Einsatzkräfte werden einheitlich an THW-typischen Werkzeugen und Geräten ausgebildet. Dies garantiert, dass alle Einsatzkräfte bundesweit einsetzbar sind. Dazu wird der grundlegende Umgang mit der allgemeingebräuchlichen Ausstattung im THW gelehrt. Absolvieren kann die Grundausbildung jede und jeder ab 16 Jahren.

Die Grundausbildung ist die erste Ausbildungsstufe im THW und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Erst danach werden die Einsatzkräfte zur weiteren Spezialisierung den Einheiten und Fachgruppen des THW zugewiesen. Die sog. angepasste Grundausbildung, die ausschließlich in theoretischer Form stattfindet, ermöglicht auch Personen mit körperlichen Einschränkungen oder denjenigen, die ausschließlich Aufgaben außerhalb des technischen Einsatzes wahrnehmen möchten, die Mitwirkung im THW.

In der Regel dauert die THW-Grundausbildung mit einem Rhythmus von einem Ausbildungsmodul pro Woche mehrere Monate. Das THW bietet an einzelnen Standorten aber auch die Möglichkeit, die Ausbildung im Rahmen von Kompakt-Lehrgängen zu absolvieren.

(Quelle: www.thw.de)

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Die Einsatzbefähigung

Die Einsatzbefähigung der Helfer und Helferinnen ist in der THW-Dienstvorschrift 2 (DV 2, Kompetenzentwicklung, Aus- und Fortbildung) geregelt. Sie ist die Fähigkeit und die Berechtigung, um an Einsatzstellen tätig werden zu dürfen und zu können. Sie wird erlangt durch

  • die gesundheitliche Eingangsuntersuchung,
  • eine gültige Erste- Hilfe-Bescheinigung,
  • die erfolgte Gesundheitsvorsorge (u. a. gültiger Impfstatus ),
  • die erfolgreich bestandene Prüfung nach absolvierter, bundesweit einheitlicher THW-Grundausbildung. 

THW-Angehörige ohne Einsatzbefähigung dürfen nur in rückwärtigen Bereichen bzw. in Bereichen ohne einsatzspezifische Gefährdungen eingesetzt werden. 

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Die Fachausbildung

Die Fachausbildung erfolgt, nachdem die Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Einsatzkräfte werden den Bergungsgruppen und einzelnen Fachgruppen – wie beispielsweise den Fachgruppen Wasserschaden/Pumpen, Räumen oder Beleuchtung – zugeteilt und speziell für die Anforderungen der einzelnen Einheiten geschult. Die Ausbildung erfolgt in den THW-Ortsverbänden sowie in Lehrgängen an den THW-Ausbildungszentren. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden teilweise auch von den THW-Regionalstellen oder THW-Landesverbänden für mehrere Ortsverbände in Form von Bereichsausbildungen organisiert. Dozenten sind bei diesen Lehrgängen meist speziell qualifizierte ehrenamtliche Ausbilderinnen und Ausbilder des THW.

(Quelle: www.thw.de)

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Häufige Fragen

Wer kann mitmachen?

Im THW sind alle Menschen als Helferin bzw. Helfer willkommen, gleich welcher Staatsangehörigkeit. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Kinder und Jugendliche können ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Junghelfer/in mitwirken. Im THW können sich alle Menschen entsprechend ihrer Möglichkeiten engagieren und in der THW-Gemeinschaft einen Beitrag leisten. Unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung und entsprechend den geistigen und körperlichen Fähigkeiten gilt das Ziel der Chancengerechtigkeit für alle THW-Angehörigen. Interessierte beantragen ihre Aufnahme in das THW bei einem Ortsverband ihrer Wahl. Über die Aufnahme entscheidet der/die Ortsbeauftragte. Vor der Aufnahme werden die Interessierten über die Aufgaben des THW sowie die Rechte und Pflichten der Helfer/innen informiert. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Es gibt eine Probezeit von sechs Monaten. Aus wichtigem Grund kann diese verkürzt oder auf bis zu 12 Monate Gesamtdauer verlängert werden. 

Welche Rechte habe ich als Helfer im THW?
  • Ausbildung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel,
  • Erstattung barer Auslagen und Ersatz von Sachschäden,
  • Persönliche Ausstattung nach der Bekleidungsrichtlinie,
  • Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung und auf fortgewährte Leistungen bei Einsätzen, sonstigen Diensten oder Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit,
  • Versicherungsschutz (über das Sozialgesetzbuch VII – SGB VII) bei Unfällen während des Diensts und auf dem Weg zur oder von der Unterkunft.
Welche Pflichten habe ich als Helfer im THW?
  • sich entsprechend ihrer Eignung und Aufgabe für den Einsatz ausbilden zu lassen und an Einsätzen teilzunehmen,
  • sich über die maßgeblichen Diensttermine zu informieren,
  • an den für sie nach Dienst- und Ausbildungsplan angesetzten Dienstveranstaltungen teilzunehmen,
  • dienstlichen Vorschriften und Anweisungen nachzukommen,
  • sich in die Gemeinschaft einzufügen, sich gemäß den THW-Leitsätzen zu verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen,
  • erlassene Ausstattung, Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken zu verwenden,
  • Ausstattung bei Ausscheiden aus dem THW unverzüglich zurückzugeben,
  • die notwendigen persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen,
  • an den notwendigen medizinischen Untersuchungen teilzunehmen,
  • während des Diensts auf Alkohol oder sonstige berauschende Mittel zu verzichten,
  • vorhersehbare Abwesenheiten im Vorhinein und unvorhergesehene Abwesenheiten unverzüglich nach deren Beginn zu melden. 
Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

Und wie kann ich jetzt bei euch mitmachen?

Ganz einfach - nimm Kontakt mit uns auf, um einen Termin zu vereinbaren. An dem Termin werden wir mit dir einen Rundgang durch unsere Dienststelle machen und dir dabei unseren Fuhrpark und die Ausstattung zeigen. Du wirst einen groben Einblick über die Organisation und das Aufgabenspektrum des THW erhalten. Hattest du einen guten Ersteindruck und willst ein Teil von unseren Team werden? Dann melde dich gerne zurück und wir erledigen mit dir die Formalitäten. Sobald das erledigt ist, startest du mit uns in die nächste Grundausbildung. Bitte hab Verständnis dafür, dass die Grundausbildung erst bei ausreichender Teilnehmerzahl startet. 

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